RPB Touristik Agenturvertrag
gültig für Buchungen mit Abreise ab 2020

abgeschlossen zwischen

RPB Touristik GMBH, A-4846 Redlham, Redlham 205
Firmenbuch: FN 401380 s 29 Fr 2049/13 v-2  Steuernummer: 53 205/6231 UID-ATU Nummer: ATU68105427 GISA- ZAHL 17325264

als „Reiseveranstalter“ bezeichnet,

und ______________________________________________________________________________

(Firmierung laut Handelsregister)

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(weitere Firmierung, Straße/PLZ/Ort)

Agenturnummer: ___________________________________________________________________

vertreten durch:___________________________________________________________________

IBAN: ___________________________________________ BIC: ____________________________

Name des Kreditinstitutes: ____________________________________________________________

als Reisebüro iSd Gewerbeordnung 1994 und des PRG für das Reisebürogewerbe, folgend als „Reisebüro“ bezeichnet, wie nachfolgend.

1. VERTRAGSGEGENSTAND & AGENTURSTATUS

RPB Touristik betraut hiermit das Reisebüro, lt. Art 2 Z 3 Pauschalreise-RL, mit der Vermittlung  von Reisen und Leistungen, die von RPB Touristik als Reiseveranstalter iSd § 2.7 Pauschalreisegesetz oder Reisevermittler iSd § 2.8 PRG angeboten werden.

2. PFLICHTEN RPB Touristik

2.1 RPB Touristik handelt im Rahmen dieses Vertrages entweder als Reiseveranstalter, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt, welche von RPB Touristik angeboten und veranstaltet wird oder aber als Reisevermittler bei der Vermittlung einzelner Reiseleistungen.

2.2 RPB Touristik wird das Reisebüro bei der Tätigkeit nach Kräften unterstützen. RPB Touristik wird das Reisebüro mit Werbeunterlagen (einschließlich etwaiger Ausschreibungen, Online-Katalogen, Zugang zu Online-Katalogen, Werbemitteln, Buchungsunterlagen) versorgen.

2.3 RPB Touristik wird die eingehenden Buchungsanfragen ordnungsgemäß und zügig in der Reihenfolge des Eingangs bearbeiten.

2.4 RPB Touristik stellt gemäß der neuen Gesetzgebung iSd § 4.1 PRG sämtliche vorvertraglichen Informationen, sowie das Standardinformationsblatt zur Verfügung. Sämtliche Transaktionen wie z.B. Buchungen, Buchungsanfragen, Umbuchungen, Stornierungen erlangen mit entsprechender Bestätigung inkl. Bestätigungsnummer Gültigkeit.

2.5 RPB Touristik wird die ihr durch das Reisebüro bekannt gewordenen Kundendaten nur nach den Richtlinien der neuen Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) Kapitel 2, Art. 5 verwenden, soweit die Parteien nicht etwas abweichendes vereinbaren. Ergänzende Informationen unter der Verordnung (EU) 2016/679.

2.6 RPB Touristik verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. GISA Gewerbe­informations­system Austria: https://www.gisa.gv.at/abfrage  GISA- ZAHL 17325264

2.7 RPB Touristik wird ein sich durch die Direktinkassoabrechnungen für das Reisebüro ergebendes Guthaben unverzüglich gem. § 6 Abs. 6.1 des Agenturvertrages an diese zahlen. RPB Touristik kann alle Zurückbehaltungs-und Aufrechnungsrechte ausüben.

3. PFLICHTEN DES REISEBÜROS

3.1 Im Rahmen der Allgemeinen Geschäftstätigkeit und Werbung erklärt das Reisebüro  über eine entsprechende gültige Gewerbe- und Ausübungsberechtigung/Konzession, eine aufrechte Haftpflichtversicherung, sowie im Sinne des PRG eine ausreichende und aufrechte Insolvenzversicherung zu verfügen.

3.1.1 Das Reisebüro verpflichtet sich, die Angebote mit der Sorgfalt eines ordentlichen Vertreters und Kaufmannes des Veranstalters und sachverständig im Sinne des § 1299 und § 1300 ABGB zu vermitteln. Dies gilt auch für die Erfüllungsgehilfen des Reisebüros. Insbesondere wird das Reisebüro  die Pflicht gegenüber dem Kunden wahrnehmen, Leistungen klar definiert als Veranstalter- oder Vermittlerleistungen auszuweisen. Für die Information und Beratung werden die aktuell verfügbaren RPB Touristik Informationen genutzt und angewendet. Im Falle der Verletzung tritt § 5 Artikel 5.5 in Kraft und berechtigt zur sofortigen Auflösung des Agenturvertrags.

3.1.2 Das Reisebüro ist verpflichtet Reisen und einzelne Reiseleistungen für RPB Touristik immer im Rahmen und unter sorgfältiger Beachtung der zum Zeitpunkt der Reise gültigen RPB Touristik AGB zu vermitteln.

3.1.3 Das Reisebüro ist verpflichtet nur mit den von RPB Touristik aktuell zur Verfügung gestellten Preisen zu werben. Preisabschläge oder andere Aktionen, die sich auf den Preis des Produktes gegenüber dem Kunden auswirken, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch RPB Touristik

3.1.4 Das Reisebüro ist verpflichtet Kunden jederzeit und kostenlos alle Auskünfte, in Übereinstimmung mit den Ausübungsvorschriften sowie dem Pauschalreiserecht in Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften, über die Angebote von RPB Touristik zu erteilen.

3.1.5 Das Reisebüro ist verpflichtet ihre mit der Vermittlung von Reisen betrauten Angestellten in regelmäßigen Abständen über die sich aus der Datenschutz Grundverordnung ergebenden Pflichten aufzuklären und das Datengeheimnis einzuhalten. Gleiches gilt für Inhaber bzw. Geschäftsführer des Reisebüros oder für die mit der Auftragsdatenverarbeitung beschäftigten.

3.1.6 Das Reisebüro ist verpflichtet RPB Touristik unverzüglich über alle Änderungen hinsichtlich ihrer Gesellschafter, ihrer Rechtsform, ihrer Inhaberschaft, ihres Sitzes oder anderer vergleichbarer Umstände unterrichten.

3.1.7 Das Reisebüro ist verpflichtet alle Zahlungsarten für ihre Kunden anzubieten, die RPB Touristik anbietet oder akzeptiert.

3.1.8 Das Reisebüro ist verpflichtet weder direkt noch indirekt Werbeanzeigen in Onlinemedien und Onlinesuchdiensten zu schalten oder schalten zu lassen, die Begriffe enthalten, die mit Marken, Werktiteln oder Unternehmenskennzeichen von RPB Touristik identisch oder verwechslungsfähig ähnlich sind. Ebenfalls verpflichtet sich das Reisebüro nicht Marken, Werktitel oder Unternehmenskennzeichen von RPB Touristik als AdWord oder Keyword für Werbung in Onlinediensten und Onlinesuchmaschinen oder in vergleichbarer Weise nutzen oder nutzen lassen. Die Agentur wird weder Domains noch Subdomains nutzen, die die Marken, Werktitel oder Unternehmenskennzeichen von RPB Touristik beinhalten oder mit diesen verwechslungsfähig ähnlich sind.

3.1.9 Das Reisebüro unterlässt alles, was RPB Touristik oder dem Ansehen von RPB Touristik schaden könnte, insbesondere das Tätigen von Aussagen oder Verhaltensweisen, die RPB Touristik oder den Produkten schaden könnten. Das Reisebüro unterlässt Zusagen an Kunden, die weder bestätigt sind oder außerhalb des Leistungsumfangs liegen. Kundenwünsche müssen ausdrücklich als solche betitelt und unverzüglich an RPB Touristik weitergeleitet werden. Eine Zusage oder Bestätigung liegt darin nicht.

3.1.10 Das Reisebüro ist verpflichtet das Geschäfts- und Betriebsgeheimnis zu wahren und den Inhalt des Agenturvertrages geheim zu halten.

3.1.11 Verstoß gegen Urheberrecht

Das Reisebüro verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Tätigkeit für RPB Touristik, sämtliche immaterielle Güterrechte (UrhG, Datenschutzgesetz, UWG, Designschutz etc.), die RPB Touristik zustehen, zu beachten, Verstöße dagegen zu melden und RPB Touristik bei der Durchsetzung dieser Rechte zu unterstützen. Das Reisebüro unterlasst sämtliche Maßnahmen, die einen Verstoß gegen die RPB Touristik zustehenden Rechte auslösen könnten und hält im Fall eines Verstoßes RPB Touristik vollkommen Schad- und klaglos.

3.1.12 Das Reisebüro ist verpflichtet, RPB Touristik sämtliche für die Erfüllung des Vertrages (Reiseveranstaltung, vermittelte Leistung) notwendige und erforderliche Informationen, die in der Person des Reisenden liegen oder für die erfolgreiche Durchführung der Reise erforderlich sind, vollständig und umfassend unverzüglich mitzuteilen.

3.1.13 Für sämtliche durch den pflichtwidrigen Verstoß entstandene Schäden (einschließlich immaterieller Schäden) hält das Reisebüro RPB Touristik auf erste Aufforderung hin vollkommen Schad- und klaglos.

3.2 IM RAHMEN DER BUCHUNG

3.2.1 Das Reisebüro verpflichtet sich über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa und für die Abwicklung von gesundheitspolizeilichen Formalitäten, mittels der vorvertraglichen Informationen iSd 2. Abschnitt § 4.1  PRG, welche von RPB Touristik zur Verfügung gestellt werden, an die Kunden verbindlich weiterzuleiten.

3.2.2 Das Reisebüro wird besondere Vorgaben des Kunden iSd § 6. Abs. (2) 1. PRG als solche bezeichnen und lediglich unverbindlich entgegen nehmen und diese unverzüglich an RPB Touristik weiterleiten und hierbei den Kunden informieren, ob die Kundenvorgaben Vertragsinhalt bzw. nicht Bestandteil des Vertragsinhalts geworden sind. Das Reisebüro wird besondere Vorgaben des Kunden weder bestätigen, noch in anderer Art und Weise den Eindruck erwecken, dass die Kundenvorgaben zum Vertragsinhalt werde. Soweit der Kunde besondere Vorgaben zur Vertragsbedingung macht, wird das Reisebüro RPB Touristik hierüber ebenfalls vorab informieren. Hierfür gelten die Rücktrittmöglichkeiten iSd § 9 Abs. 2 PRG.  Gleiches gilt für in der Person des Kunden oder der Mitreisenden liegende, für die Erbringung der Reiseleistung wesentliche Besonderheiten welche unter Umständen den Erfolg einer Reise verhindern könnten, z. B. eingeschränkte Mobilität (folgend der Regelung lt. AGB Punkt 10.1.). Im Zweifelsfall ist unbedingt mit dem Veranstalter Rücksprache zu halten. Sofern im Zuge dessen keine schriftliche Bestätigung des Veranstalters vorliegt, gilt Punkt 10.1. lt. AGB).

3.2.3 Das Reisebüro wird im Rahmen der Vermittlung der Reisen keine von der Information von RPB Touristik abweichende oder darüber hinaus gehenden Informationen bzw. Unterlagen die nicht von RPB Touristik ausdrücklich autorisiert wurden, an den Kunden erteilen oder weitergeben.

3.2.4 Das Reisebüro wird im Rahmen der Buchung oder der Abwicklung, mit Ausnahme der freigegebenen Informationen, keine verbindlichen Zusagen für RPB Touristik machen oder in anderer Art und Weise den Eindruck erwecken, das Reisebüro sei berechtigt, derartige Ausführungen mit verpflichtender Wirkung für RPB Touristik zu machen.

3.2.5 Das Reisebüro wird Buchungsanfragen für RPB Touristik unverzüglich, vollständig und richtig an RPB Touristik weiterleiten. Hierfür kann das Reisebüro eine Buchung direkt an RPB Touristik senden. Das Reisebüro wird in einer dem gewählten Buchungsweg entsprechenden Art und Weise die Anmeldungserklärung des Kunden festhalten und an RPB Touristik unverzüglich weiterleiten.

3.2.6 Das Reisebüro wird im Rahmen der Buchung sicherstellen, dass die Reiseanmeldung alle nötigen Informationen lt. §4 PRG vorvertragliche Informationen & §6 PRG vertraglichen Informationen enthält, jedenfalls folgende Angaben:

  1. Dokumentation der Aufklärung und die Einholung einer Bestätigung über den Erhalt der Vorvertraglichen Informationspflicht sowie des Standardinformationsblattes durch den Reisenden mittels Unterschrift
  2. gültige Agenturnummer
  3. Name des Sachbearbeiters (Agent) des Reisebüros
  4. vollständiger Vor- und Nachname aller Reisenden
  5. Geburtsdaten aller Reisenden
  6. Nationalität aller Reisenden
  7. Alter etwaig mitreisender Kinder

Das Reisebüro hat sicherzustellen, dass alle Teilnehmer (auch nicht anwesende Reisende) die angeführten Informationen erhalten bzw. zur Kenntnis gebracht werden.

3.2.7 Das Reisebüro ist verpflichtet, noch vor Abschluss der Buchung sich in rechtsgültiger Form bestätigen zu lassen, dass der Kunde die unter § 3.2.6.a) notwendigen Informationen erhalten und die RPB Touristik Reise- & Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Bei Buchung von mehreren Personen hat das Reisebüro sicher zu stellen, dass alle Personen die Anmeldung ausführen, oder dass der Besteller durch eine gesonderte Erklärung bestätigt, dass er für die Vertragspflichten aller anderen Reiseteilnehmer wie für seine eigenen einsteht und auch in deren Namen die Reisebedingungen anerkennt.

3.2.8 Das Reisebüro ist verpflichtet dem Kunden mitzuteilen, dass der Reisevertrag erst dann zustande kommt, wenn die vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt wurden und RPB Touristik an das Reisebüro eine Bestätigung erteilt hat. Ein Vertrag ist noch nicht zustande gekommen, wenn zwar eine Buchungsnummer vergeben wurde und die vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt wurden, der Buchungsstatus jedoch „Auf Anfrage“ oder „Request“ ist. Optionen oder Anfragen werden nach 3 Werktagen automatisch zur Fixbuchung, siehe 3.2.10 Optionen  bzw. 3.2.11 Anfragen.

3.2.9 Das Reisebüro ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, dass Optionen nach 3 Werktagen automatisch zu einer Fixbuchung werden. Sollte RPB Touristik nach Ablauf der 3 Werktage keinen Widerspruch erhalten kommt automatisch der Reisevertrag zustande.

3.2.10 Das Reisebüro ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, dass Anfragen nach Bestätigung automatisch zu einer Fixbuchung werden und ein Reisevertrag zustande kommt.

3.2.11 Das Reisebüro ist verpflichtet, den Kunden bei Buchungsanfragen auf die in den RPB Touristik Reisebedingungen festgelegte Anzahlung von derzeit 20 % des Reisepreises hinzuweisen. Mit in Krafttreten der PRV gelten die dort angeführten Bedingungen.

3.2.12 Das Reisebüro ist verpflichtet, bei Buchungen, wie in Abs. 3.2.11 bezeichnet, den Kunden auf die Reisebedingungen von RPB Touristik und deren Gültigkeit hinzuweisen und diese dem Kunden auszuhändigen, hierbei nur die aktuellen, durch RPB Touristik überreichten Unterlagen bzw. online eingestellten Bedingungen zu verwenden.

3.2.13 Das Reisebüro ist verpflichtet, soweit das Reisebüro dem Kunden eine Buchungsbestätigung erteilt, diese ausschließlich inhaltlich mit der Buchungsbestätigung von RPB Touristik an das Reisebüro, abzufassen.

3.2.14 Soweit das Reisebüro Reisen mit Leistungsprodukten von RPB Touristik versieht oder zusammenfügt, um eigenverantwortlich als Veranstalter gegenüber Endkunden aufzutreten, hat das Reisebüro dies vor Rechnungsstellung RPB Touristik anzuzeigen. Im Falle der Verletzung tritt § 5 Artikel 5.5 in Kraft und berechtigt zur sofortigen Auflösung des Agenturvertrags. Darüber hinaus werden für sämtliche daraus allenfalls von Kunden wider RPB Touristik geltend gemachte und behauptete Ansprüche hält das Reisebüro RPB Touristik iSd § 18 PRG vollkommen schad- und klaglos bzw. behält sich RPB Touristik die Regressmöglichkeit im Sinne des § 18 PRG vor.

3.2.15 Das Reisebüro ist verpflichtet, Buchungsvorgänge die mit Leistungsprodukten von RPB Touristik versehen sind, jedoch über eigene Buchungssysteme vorgenommen werden, unbedingt auf Richtigkeit zu prüfen. Für fehlerhafte Angaben oder Fehler aufgrund technischer Mängel im Buchungssystem die dem Reisebüro zuzuschreiben sind, haftet das Reisebüro iSd § 17 PRG und hält RPB Touristik schad- und klaglos.

3.3 IM RAHMEN DER ABWICKLUNG

3.3.1 Das Reisebüro verpflichtet sich, Reisedokumente erst nach Zahlung und unter Beachtung der der Fristen gem. Reisebürosicherungsverordnung (RSV) des vollen Reisepreises an Kunden auszuhändigen bzw. darauf hinweisen, dass diese erst nach vollständiger Zahlung durch RPB Touristik ausgehändigt bzw. per E-Mail übersandt werden. Das Reisebüro ist verpflichtet den Kunden für Buchungen innerhalb von 20 Tagen vor Reiseantritt darüber zu informieren, dass der volle Reisepreis zu entrichten ist um Reiseunterlagen zu erhalten. Mit in Krafttreten der PRV gelten die dort angeführten Bedingungen.

3.3.2 Das Reisebüro ist verpflichtet, die Kunden über Zeitenänderungen und andere Abweichungen zwischen Buchung und Reiseantritt zu informieren, soweit das Reisebüro hiervon Kenntnis hat.

3.3.3 Das Reisebüro ist verpflichtet, RPB Touristik über Stornierungen und Rücktrittserklärungen von Kunden unverzüglich in Schriftform zu informieren

3.3.4 Das Reisebüro ist verpflichtet, bei Änderungen iSd § 7 oder Mitteilungen der Kunden vor Antritt der Reise, welche die Reise betreffen, diese unverzüglich an RPB Touristik weiterzuleiten und sicher zu stellen, dass diese Empfangen und zur Kenntnis genommen wurden.

3.3.5 Das Reisebüro ist verpflichtet, bei Änderungen oder Mitteilungen der Kunden während der Reise und speziell iSd § 11 Abs. 2, welche die Reise betreffen und die sie während der Reise erhalten, unverzüglich telefonisch an RPB Touristik (Notrufnummer außerhalb der Geschäftszeiten: +43650924013) und schriftlich weiterzuleiten, sowie sicher zu stellen, dass diese Empfangen und zur Kenntnis genommen wurde.

3.3.6 Das Reisebüro wird etwaige Reklamationen seitens Kunden unverzüglich und unter Einhaltung von Fristen iSd § 13 PRG direkt an RPB Touristik übermitteln und erklären, zur selbstständigen Bearbeitung einer Reklamation nicht berechtigt zu sein. Kann einer vorgegebenen Frist aufgrund von Säumnis, verschuldet durch das Reisebüro, nicht nachgekommen werden und entstehen daraus Ansprüche des Kunden gegenüber RPB Touristik,  so  haftet  das  Reisebüro  und  hält diesbezüglich RPB Touristik schad- und klaglos. Das Reisebüro ist verpflichtet im Sinne des Handelsvertreterverhältnisses lösungsorientiert und deeskalierend auf Kunden einzuwirken. Im Streitfall unterstützt das Reisebüro RPB Touristik mit größter Sorgfalt und Mühe, um eine für alle Seiten befriedigende Lösung herbeizuführen. Das Reisebüro darf Ansprüche des Kunden weder anerkennen, noch sonstige Erklärungen hierzu abgeben. Zahlungen wegen solcher behaupteter Reisemängel oder reiserechtlicher Ansprüche oder andere Ansprüche dürfen durch das Reisebüro an den Kunden weder ganz noch teilweise anerkannt, befriedigt oder anderweitig inhaltlich bearbeitet werden.

4. ZAHLUNGEN

4.1 Das Reisebüro ist inkassobevollmächtigt. Die nach den Reise- und Zahlungsbedingungen fällige Gesamtzahlung abzüglich der Vermittlerprovision wird von RPB Touristik per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Gleiches gilt für Zahlungen die mit einer Stornierung der Reise oder Zahlungen die mit einer Umbuchungen begründet sind.

4.2 Das Reisebüro ist für die Einhebung des vollständigen Reisepreises durch den Kunden verantwortlich. Auch für den Fall der Nichtzahlung oder nicht vollständigen Zahlung des Reisepreises durch den Kunden, wird das Reisebüro von RPB Touristik mit dem vollen zu zahlenden Betrag per SEPA-Lastschriftverfahren belastet.

4.3 Sollte ein Bankeinzug über das SEPA-Lastschriftverfahren nicht angenommen werden, kann Artikel 5.5 in Kraft treten und berechtigt zur sofortigen Auflösung des Agenturvertrags.

4.4 Soweit das Reisebüro im Einzelfall selbst als Veranstalter auftritt, schuldet sie ungeachtet der Einbringlichkeit ihrer Forderung gegenüber ihren Kunden, RPB Touristik die vollständige Zahlung des Kaufpreises, etwaige anfallende Entschädigungen für eine Stornierung oder eine Umbuchung sowie daraus resultierende Mehrkosten wie z.B. Anwaltskosten.

5. HAFTUNG

5.1 Das Reisebüro haftet für sämtliche materielle als auch immaterielle Schäden und Ansprüche die durch  Verletzungen der im Vertrag geregelten Pflichten des Reisebüros, insbesondere unter § 3  festgehalten, ausgelöst werden.

5.2 Sollte aufgrund einer Vertragsverletzung oder wegen einer anderen Pflichtverletzung des Reisebüros RPB Touristik die Reise stornieren müssen, haftet das Reisebüro für den hieraus entstehenden Schaden. Eine Provision erhält das Reisebüro für die stornierte Reise nicht.

5.3 Das Reisebüro haftet aus dem Reisevermittlungsvertrag für sämtliche aufgrund der von dem Reisebüro verursachten, ausgelösten oder ihr zurechenbaren Verhaltensweisen, die Ansprüche von Kunden auslösen. Diese Haftung beinhaltet auch Buchungs- und Eingabefehler iSd § 17 PRG die auf technische Mängel im Buchungssystem zurückzuführen sind  bzw. als Fehler während des Buchungsvorgangs, aufgetreten sind.

5.4 Für den Fall der Online-Buchung trägt das Reisebüro das Risiko der falschen oder nicht zu ermittelnden Identität des Anmelders.

5.5 Soweit eine Haftung von RPB Touristik gegenüber dem Kunden auf einer Vertragspflichtverletzung des Reisebüros, sei es gegenüber dem Kunden oder RPB Touristik, beruht, wird das Reisebüro RPB Touristik von allen Ansprüchen des Kunden oder anderer Dritter auf erste Aufforderung freistellen und auf erste Aufforderung vollkommen Schad- und klaglos halten.

6. PROVISIONSREGELUNG

6.1 Das Reisebüro und allfällig angeschlossene Reisebüros haben für alle während der Laufzeit dieses Vertrages für RPB Touristik zustande gekommenen und durchgeführten Buchungen Anspruch auf Provision. Die jeweilige Provisionshöhe wird jährlich mittels einer Provisionsvereinbarung festgelegt.

Reisebüros, die einer Reisebürokette oder -kooperation angehören, mit der RPB Touristik eine zentralseitige Vereinbarung hat, erhalten abweichende Sonderkonditionen bei RPB Touristik. Bitte geben Sie Ihre Ketten- bzw. Kooperationszugehörigkeit bei der Agenturbeantragung mit an.

Overriding-Vereinbarungen sind durch die jährliche Provisionsvereinbarung geregelt.

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtreisepreis der touristischen Leistungen, einschließlich Einzelzimmerzuschlag, Ausflugspakete, Saisonzuschläge, Flugzuschläge, Bearbeitungs-,  Storno- und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsleistungen. Nicht verprovisioniert werden, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Airporttaxen & Sicherheitsgebühren, Parkplatz- & Transportwertkarten, Veranstaltungstickets aller Art, Visagebühren,  Mahngebühren,  Abgaben aller Art (z.B. Kurtaxe) und die vom Reisegast im Zielgebiet bezahlte Leistungen (insbesondere Ausflüge, Verlängerungswoche usw.). Die Luftverkehrsabgabe wird, soweit sie nicht gesondert ausgewiesen ist, für die Berechnung der Provision nicht aus dem Endpreis herausgerechnet. Auch alle Abgaben, Steuern oder ähnliches, die durch den Gast direkt vor Ort gezahlt werden müssen, oder bei denen RPB Touristik nicht Zahlungsempfänger ist, werden bei der Berechnung der Provision nicht berücksichtigt, auch wenn diese in der Rechnung an den Kunden zur Bezifferung des Gesamtpreises ausgewiesen oder erwähnt sind. Die Provisiongutschrift wird automatisch auf der Buchungsbestätigung/Rechnung vom Brutto-Verkaufspreis abzüglich Umsatzsteuer, (wenn anwendbar) abgezogen und ausgewiesen. Doppelvergütungen (Provision und Ermäßigungen, wie z.B. Agent-Rabatt) sind nicht möglich.

6.2 Bei Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag, sofern der Rücktritt nicht vom Reisebüro verursacht, ausgelöst oder verschuldet wird, erhält das Reisebüro keine Provision an den vom Kunden tatsächlich gezahlten Stornokosten wegen des Rücktritts von der Reise.

6.3 Ein Provisionsanspruch besteht nicht, wenn die gebuchte Reise aufgrund außerhalb des Einflussbereichs von RPB Touristik liegender außergewöhnlicher Umstände (z. B. Krieg, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, besondere Witterungsverhältnisse, Katastrophen usw.) bzw. wegen Nichterreichung einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann.

6.4 Mit der Provisionszahlung durch RPB Touristik sind sämtliche Ansprüche des Reisebüros gegenüber RPB Touristik abgegolten und bestehen darüber hinaus keine weiteren Ansprüche. Alle ihr aus dem Vertrag und ihrer Tätigkeit entstehenden Kosten trägt das Reisebüro selbst.

6.5 Agent-Ermäßigungen

Auf sämtliche Produkte von RPB Touristik  werden dem Agent keine Ermäßigung gewährt. Doppelvergütungen (Provision und Ermäßigungen, wie z.B. Agent-Rabatt) sind nicht möglich. Grundlage zur Inanspruchnahme der Agent-Ermäßigung sind ein bestehendes Dienstverhältnis sowie ein bestehender Agentur-Vertrag.

7. INKRAFTTRETEN, DAUER, KÜNDIGUNG

7.1 Dieser Vertrag tritt mit beidseitiger Unterzeichnung per 01.07.18 in Kraft und wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sollte die Kündigung nicht von einer Seite rechtzeitig schriftlich angezeigt werden.

7.2 Aus wichtigem Grund kann dieser Vertrag fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt neben den im Vertrag vereinbarten Auflösungsgründen insbesondere vor:

  1. bei Verlust der Gewerbeberechtigung,
  2. bei Vertragsverletzung,
  3. bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen,
  4. bei Schädigung der Belange oder des Ansehens von RPB Touristik durch das Reisebüro,
  5. bei Betriebseinstellung, Antrag auf Eröffnung des Vergleiches oder Insolvenz oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherungen (Offenbarungseid) durch die Inhaber des Reisebüros,
  6. wenn durch eine Änderung in der Geschäftsführung, der Inhaberschaft oder der Gesellschafterverhältnisse bei einer der Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses der anderen Vertragspartei objektiv nicht zuzumuten ist,
  7. wenn Voraussetzungen lt. §3.1 nicht erfüllt werden,
  8. wenn der Vertrag durch eine neue Gesetzesregelung oder eine Gesetzesnovelle angepasst werden muss.

In jedem der vorstehend aufgeführten Fälle haben die Vertragspartner die Verpflichtung zur sofortigen Mitteilung.

8. RECHTE UND PFLICHTEN NACH VERTRAGSENDE

Auch nach Vertragsbeendigung bleiben alle Verpflichtungen aus dem Vertrag so lange bestehen, bis alle schwebenden Geschäfte abgewickelt sind, die Endabrechnung vorgenommen ist und alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind. Über den Inhalt des Vertrages verpflichtet sich das Reisebüro  nach Beendigung des Vertrages zur Verschwiegenheit. 

9. GÜLTIGKEIT, NEBENABREDEN

9.1 Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

9.2 Soweit in diesem Vertrag nichts Gegenteiliges aufgeführt ist, gelten ergänzend zu diesem Vertrag die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Pauschalreisegesetz (PRG), die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der  RPB Touristik GmbH (Katalog, Homepage, Angebotsflyer usw.).

9.3 Sollten eine oder mehrere der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so werden davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrag als Ganzes nicht berührt.

9.4 Dieser Vertrag unterliegt dem österreichischen Recht mit Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.5 Erfüllungsort Wels, Gerichtsstand ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Wels.

9.6 Die Vertragspartner vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle aus dem Geschäftsverkehr ergebenden Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Alle Daten der Kunden werden nach den Bestimmungen und iSd EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt.

RPB Touristik GMBH

Reinhold Oberegger                                                                                                         Vertragspartner, Ort und Datum

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